Allgemeine Geschäftsbedingungen der Park and Fly Köln GmbH
§ 1 Allgemeines
Alle von der Fa. Park and Fly Köln GmbH angebotenen Leistungen
unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige
Fassung. Mit der Buchung, jedoch spätestens beim Einfahren auf das
Betriebsgelände der Park and Fly Köln GmbH erklärt der Kunde sein
Einverständnis zu den AGB und den vorliegenden Einstellbedingungen,
welche er im Internet oder auf dem Aushang im Büro einsehen kann.
§ 2 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die PKW Verwahrung,
die Beförderung des Kunden vom Betriebsgelände zum Flughafen Köln/Bonn, seinen
Rücktransport von dort zum Betriebsgelände sowie alle sonstigen Leistungen, die im Auftrag des Kunden für den Kunden erbracht werden. Sonstige abweichende Bestimmungen soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, oder einer in seinem Namen handelnden dritten Person, enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich von Park and Fly Köln GmbH Köln schriftlich anerkannt.
§ 3 Vertragsabschluss
Vertragspartner sind Park and Fly Köln GmbH Köln und der Kunde, oder eine von Ihm beauftragte oder eine in
seinem Namen handelnde dritte Person. Mit der Buchungsanfrage durch den Kunden und der darauffolgenden Bestätigung seitens Park and Fly Köln GmbH Köln, spätestens jedoch beim Einfahren des Kunden mit seinem Pkw auf das Betriebsgelände von Park and Fly Köln GmbH Köln, kommt zwischen
Park and Fly Köln GmbH Köln und dem Kunden ein Vertrag zu den hier genannten Bedingungen zustande.
Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er Park and Fly Köln GmbH Köln gegenüber als
Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.
Der Kunde ist verpflichtet, die Reservierungsbestätigung unverzüglich auf Mängelfreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls unrichtige Angaben unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Vertragsgegenstand, Leistungen, Verhalten auf dem Gelände
Park and Fly Köln GmbH Köln ist verpflichtet, die von dem Kunden gebuchten Leistungen im Rahmen dieser
AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Vertragsgegenstand beinhaltet die Vermietung eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge zu den hier
genannten Bedingungen und eventuellen sonstigen, schriftlich vereinbarten Zusatzleistungen.
Park and Fly Köln GmbH Köln übernimmt keine Obhut oder besonderen Fürsorgepflichten für die vom Mieter
eingebrachten Gegenstände.
Mit der bestätigten Reservierung erwirbt der Kunde das Recht, seinen Pkw im gebuchten Zeitraum auf einem Stellplatz auf dem Betriebsgelände der Park and Fly Köln GmbH Köln abzustellen und zur, vom Kunden gebuchten Ankunftszeit, mit einem Shuttle-Service zum Flughafen Köln/Bonn gefahren und bei Wiederankunft abgeholt zu werden. Kann der Kunde aus verkehrstechnischen Gründen die gebuchte Ankunftszeit nicht einhalten, so hat er Park and Fly Köln GmbH Köln umgehend telefonisch zu informieren. Bei einer verspäteten Ankunft behält sich Park and Fly Köln GmbH Köln vor einen Aufpreis für eine Sonderfahrt laut aushängender Preisliste zu berechnen.
Nach erfolgter Einstellung des Fahrzeuges ist der Vermieter verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern.
Für bestehende Forderungen aus dem Mietvertrag hat Park and Fly Köln GmbH Köln ein gesetzliches Pfandrecht
am eingestellten Fahrzeug einschließlich des entsprechenden Zubehörs.
Der Mieter haftet für ein eingestelltes Fahrzeug bei Öl- oder sonstigen Flüssigkeitsverlusten und allen dadurch verursachten Verunreinigungen.
Jeder Kunde und die von ihm beauftragten Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind.
Im Falle der Beschädigung des Betriebsgeländes oder seiner Einrichtungen werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt.
Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme: durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen.
Andernfalls ist Park and Fly Köln GmbH Köln berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu
beseitigen.
Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein
autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und -abholung, des Be- und Entladens ist nicht gestattet, ausgenommen während eventueller Wartezeiten auf den Transport zum Flughafen Köln/Bonn. Auch hierbei ist den Anweisungen von Park and Fly Köln GmbH, ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.
Für die Anreise mit Übergroßen Fahrzeugen (Fahrzeughöhe > 1,90 m) bzw. überbreiten Fahrzeugen (Fahrzeugbreite > 2 m) ist eine vorherige Rücksprache erforderlich! Der Vertrag endet mit der Ausfahrt.
§ 5 Entgelt & Bezahlung
Für die Preisberechnung gelten die aktuellen Preislisten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die im Internet oder im Büro eingesehen werden können. Zeitangaben für Parkleistungen werden nach angefangenen Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Einfahrt in den Parkbereich berechnet.
Park and Fly Köln GmbH Köln ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung eine andere Aufschlüsselung # oder
Berechnung zu benutzen. Die Reservierungsbestätigung beinhaltet das endgültige Entgelt für die
zugesagte Leistung, es sei denn, der Kunde überzieht die Buchungszeit oder wünscht zusätzliche
kostenpflichtige Leistungen, die zum Zeitpunkt der Bestätigung nicht bekannt waren.
Das Entgelt für den gebuchten Stellplatz und sonstige Leistungen wird spätestens vor der Abfahrt vom Parkplatz im bar bezahlt. Bei elektronischer Zahlungsweise erteilt der Kunde im Falle einer nicht abbuchbaren Forderung seiner Bank die ausdrückliche Erlaubnis, Park and Fly Köln GmbH Köln oder einer von ihr beauftragten Person die Anschrift des Kunden und eventuelle weitere Informationen, die dem Ausgleich der Forderung dienlich sind, mitzuteilen. Mit der elektronischen Zahlungsweise erkennt der Kunde die sich aus der Teilnahme am Abbuchungsverfahren geltenden Rechte und Pflichten mit seiner PIN, auch ohne seine Unterschrift, ausdrücklich an.
Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.
Park and Fly Köln GmbH Köln kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges bis zur vollständigen
Bezahlung des Rechungspreises verweigern.
§ 6 Rücktritt und Schadenersatz
Park and Fly Köln GmbH Köln räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein.
Bei einem Rücktritt von mindestens 24 Stunden vor angegebener Ankunftszeit auf dem Betriebsgelände fallen keine Stornokosten an.
Bei einem Rücktritt von weniger als 24 Stunden hat Park and Fly Köln GmbH Köln Anspruch auf eine
angemessene Entschädigung, die wahlweise eine konkret berechnete Entschädigung oder eine
Rücktrittspauschale i. H. v. 50% des vereinbarten Preises beinhalten kann.
Ein beiderseitiger Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Dieser liegt vor bei höherer Gewalt, erheblicher Vermögensverschlechterungen seit Vertragsschluss bzw. die Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der Vertragsparteien, sowie bei berechtigter Besorgnis seitens Park and Fly Köln GmbH Köln , die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen durch den Kunden werde die Betriebssicherheit oder das Ansehen des Unternehmens gefährden. Die dieses Kündigungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus wichtigem Grund die andere Partei hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 7 Haftung / Haftungsausschluss
(1) Park and Fly Köln GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Park and Fly Köln GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) und nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden.
(2) Eine Haftung für Schäden durch Dritte (z. B. andere Mieter oder unbefugte Personen), höhere Gewalt, innere und äußere Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse ist ausgeschlossen.
(3) Die maximale Haftungssumme beträgt pro Fahrzeug EUR 20.000,00.
(4) Wichtig: Ein Schadenersatzanspruch für Schäden am Fahrzeug besteht ausschließlich dann, wenn bei Ankunft auf dem Betriebsgelände durch den Kunden oder mit Unterstützung unseres Personals eine Fotodokumentation (Fotos/Videos) des Fahrzeugs erstellt wurde. Ohne eine solche bildliche Dokumentation bei Ankunft entfällt jegliche Haftung für sichtbare oder äußere Schäden am Fahrzeug.
(5) Schäden müssen unverzüglich und noch vor Verlassen des Betriebsgeländes dem Personal gemeldet werden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
(6) Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände sowie die Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Schäden, die durch den Kunden, seine Begleitpersonen oder sein Fahrzeug (z. B. durch Ölverlust oder technische Defekte) entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
(7) Der Kunde tritt etwaige Ersatzansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im Voraus an Park and Fly Köln GmbH ab, soweit das Unternehmen im Zusammenhang mit dem Schaden in Anspruch genommen wird.
§ 8 Datenschutz
Die zur Verfügung gestellten Daten werden von Park and Fly Köln GmbH Köln gemäß Bundesdatenschutzgesetz
geschützt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von Park and Fly Köln GmbH Köln im
Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben.
§ 9 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Mündliche Zusagen oder einseitige Änderungen oder Ergänzungen von einer der Vertragsparteien sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Köln.
Falls sich eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages dem geltenden Recht zu Folge als ungültig herausstellen sollten, wird die ungültige Bestimmung durch eine gültige, gesetzeskonforme Bestimmung derart ersetzt, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist
Bergheim.
Park and Fly Köln GmbH Köln
Stand: Juni 2018
Mit dem Datum der Ausfertigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle zuvor
verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Park and Fly Köln GmbH Köln ihre Gültigkeit.
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